Altersverifikation beim Onlinehandel – Erlaubt oder ein Muss?

Onlinehändler stehen oft vor der Frage, ob sie das Alter ihrer Kunden abfragen dürfen oder sogar müssen. Gerade beim Verkauf von Produkten, die bestimmten Altersbeschränkungen unterliegen, wie Alkohol, Tabakwaren oder Filme mit Altersfreigabe, ist diese Frage von großer Bedeutung. In diesem Beitrag klären wir die rechtlichen Vorgaben und geben hilfreiche Tipps für Onlinehändler.

1. Altersabfrage im Onlinehandel – Wann ist sie notwendig?

Grundsätzlich gilt: Onlinehändler dürfen das Alter ihrer Kunden abfragen, wenn dies für den Verkauf bestimmter Produkte notwendig ist. In Deutschland sind Produkte wie Alkohol, Tabak und jugendgefährdende Medien gesetzlich reguliert. Händler, die solche Waren anbieten, sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass nur volljährige Kunden diese Produkte kaufen. Dies ergibt sich aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).

 Beispiele für altersbeschränkte Produkte:

– Alkoholische Getränke (z. B. Bier ab 16, Spirituosen ab 18)

– Tabakwaren und E-Zigaretten (ab 18 Jahren)

– Medien mit FSK- oder USK-Altersfreigabe (z. B. Filme, Videospiele)

– Waffen oder bestimmte Chemikalien (ab 18 Jahren)

Für diese Produkte besteht nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das Alter der Kunden zu überprüfen.

2. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Onlinehändler sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Altersvorgaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass nicht nur eine einfache Altersangabe ausreicht. Es ist eine zweistufige Altersverifikation durchzuführen. Folgende Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen:

 a) Altersverifikation vor Abschluss des Kaufs

Bei altersbeschränkten Produkten muss bereits vor dem Kaufabschluss geprüft werden, ob der Kunde die erforderliche Altersgrenze erreicht hat. Dies kann beispielsweise durch eine Ausweiskontrolle, eine Abfrage über spezielle Altersverifikationsdienste oder andere zuverlässige Methoden erfolgen.

 b) Alterskontrolle bei der Lieferung

Zusätzlich zur Verifikation beim Kauf ist es oft notwendig, dass das Alter des Kunden bei der Lieferung erneut überprüft wird. Versanddienstleister bieten hierfür spezielle Services an, bei denen das Paket nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments übergeben wird.

3. Darf das Alter auch bei nicht altersbeschränkten Produkten abgefragt werden?

Wenn ein Händler keine altersbeschränkten Produkte verkauft, stellt sich die Frage, ob er dennoch das Alter seiner Kunden abfragen darf. Grundsätzlich gilt hier das Prinzip der Datensparsamkeit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet: Onlinehändler dürfen nur solche Daten erheben, die für den Geschäftsprozess notwendig sind.

Das Alter eines Kunden darf also nur abgefragt werden, wenn dies für den Vertragsabschluss oder die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Bei Produkten, die keine Altersbeschränkung haben, ist eine Altersabfrage in der Regel nicht notwendig und könnte gegen die DSGVO verstoßen.

Um der DSGVO gerecht zu werden, können Onlinehändler beispielweise die Volljährigkeit ihrer Kunden lediglich mit einem Häkchen in einer Checkbox abfragen.

4. Beispiel: Urteil des OVG Niedersachsen aus dem Jahr 2024

Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass die Abfrage des Geburtsdatums nicht immer erlaubt ist: Ein Rechtsstreit zwischen einer Online-Apotheke und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) führte zu einem Urteil, das die Grenzen der Datenerhebung aufzeigt. Die Apotheke fragte im Bestellformular für Personen ohne Kundenkonto und ohne Registrierung stets nach dem Geburtsdatum, um zu prüfen, ob der Kunde voll geschäftsfähig ist und ob Medikament und Dosierung zum Alter passen.

Das BayLDA forderte jedoch die Unterlassung dieser Praxis, da viele Produkte altersunabhängig verkauft und versendet werden können. Die Apotheke argumentierte, dass das Geburtsdatum für verschreibungspflichtige Medikamente aufgrund der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) notwendig sei, was das Gericht jedoch nicht für den Verkauf anderer Produkte gelten ließ. Das Oberverwaltungsgericht (Az. 14 LA 1/24) bestätigte, dass die Abfrage des Geburtsdatums für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Drogerieartikel gegen die DSGVO verstößt.

Laut dem Urteil dürfen Apotheken Bestellungen für solche Artikel nicht vom vollständigen Geburtsdatum abhängig machen. Eine bloße Bestätigung der Volljährigkeit sei ausreichend.

5. Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung der Altersverifikation?

Händler, die altersbeschränkte Produkte ohne entsprechende Verifikation verkaufen, riskieren erhebliche rechtliche Konsequenzen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro gem. § 28 Abs. 5 S. 1 JuSchG nach sich ziehen. Zudem können bei Datenschutzverstößen ebenfalls empfindliche Bußgelder verhängt werden, wenn etwa unnötig persönliche Daten wie das Alter erhoben werden.

 6. Praxistipps für Onlinehändler

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Onlinehändler, die altersbeschränkte Produkte verkaufen, folgende Maßnahmen ergreifen:

Implementierung eines Altersverifikationssystems: Nutzen Sie professionelle Dienstleister, die eine zuverlässige Altersprüfung anbieten.

Klare Kennzeichnung der Altersbeschränkungen: Stellen Sie sicher, dass Altersbeschränkungen bei den betroffenen Produkten deutlich sichtbar sind.

Schulung des Versandpersonals: Arbeiten Sie mit Versanddienstleistern zusammen, die eine Altersverifikation bei der Übergabe der Ware durchführen können.

 Fazit

Die Abfrage des Alters ist für Onlinehändler nicht nur erlaubt, sondern bei altersbeschränkten Produkten auch zwingend notwendig. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und geeignete Maßnahmen zur Altersverifikation zu implementieren. Gleichzeitig sollten Händler darauf achten, keine unnötigen Daten zu erheben, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat bestätigt, dass die Abfrage des vollständigen Geburtsdatums in vielen Fällen nicht erforderlich ist. Stattdessen reicht oft eine Bestätigung der Volljährigkeit, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ein sorgfältiger Umgang mit Altersangaben schützt sowohl den Händler vor rechtlichen Konsequenzen als auch den Jugendschutz in Deutschland.

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