DSGVO-Auskunftsersuchen erhalten? Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Bearbeitung
Hat Ihr Unternehmen ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO erhalten?
Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Erteilung der Auskunft.
Betroffene Personen haben nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, von Unternehmen Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden. Für Unternehmen bedeutet ein solches Auskunftsersuchen häufig erheblichen organisatorischen und rechtlichen Aufwand — insbesondere dann, wenn umfangreiche Datenbestände, besondere Kategorien personenbezogener Daten oder komplexe interne Prozesse betroffen sind.
Wird ein Auskunftsersuchen nicht fristgerecht, unvollständig oder fehlerhaft beantwortet, können rechtliche Risiken entstehen. Dazu zählen Beschwerden bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, gerichtliche Verfahren auf Auskunft sowie mögliche Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Auskunftsersuchen rechtssicher, fristgerecht und effizient zu bearbeiten.
Warum ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Nach Art. 15 DSGVO muss die Auskunft grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens erteilt werden. In bestimmten Fällen kann diese Frist verlängert werden. Ob eine Verlängerung zulässig ist, welche Informationen konkret herauszugeben sind und welche Daten gegebenenfalls geschwärzt oder ausgenommen werden dürfen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Gerade bei umfangreichen Auskunftsersuchen stellen sich für Unternehmen häufig Fragen wie:
- Welche personenbezogenen Daten müssen herausgegeben werden?
- Welche internen Dokumente, E-Mails oder Systeme sind zu prüfen?
- Müssen Kopien sämtlicher Unterlagen bereitgestellt werden?
- Wie sind Rechte Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder interne Vermerke zu berücksichtigen?
- Wann darf ein Auskunftsersuchen abgelehnt oder eingeschränkt werden?
- Wie sollte auf anwaltliche Schreiben, Beschwerden oder Klagen reagiert werden?
Eine rechtlich geprüfte Vorgehensweise kann helfen, unnötige Risiken zu vermeiden und zugleich den internen Aufwand zu begrenzen.
Unsere Leistungen für Unternehmen
Wir beraten und vertreten Unternehmen bei der Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO.
Dazu gehören insbesondere:
- die rechtliche Prüfung eingegangener Auskunftsersuchen,
- die Einschätzung von Fristen und Handlungspflichten,
- die Prüfung, welche Daten und Informationen herauszugeben sind,
- die Formulierung rechtssicherer Antwortschreiben,
- die Kommunikation mit betroffenen Personen oder deren anwaltlicher Vertretung,
- die Unterstützung bei Beschwerden gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden,
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Falle einer Auskunftsklage,
- die Prüfung und Abwehr geltend gemachter Schadensersatzansprüche.
Unser Ziel ist es, Unternehmen eine klare, rechtssichere und praxistaugliche Lösung für den Umgang mit DSGVO-Auskunftsersuchen zu bieten.
Was passiert, wenn ein Unternehmen nicht oder verspätet Auskunft erteilt?
Wird ein Auskunftsersuchen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet, kann die betroffene Person weitere Schritte einleiten. Dazu zählen insbesondere eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine Klage auf Auskunft.
Darüber hinaus machen betroffene Personen zunehmend Schadensersatzansprüche wegen verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Auskunft geltend. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht, hängt stets vom Einzelfall ab. Nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch. Maßgeblich ist unter anderem, ob ein materieller oder immaterieller Schaden dargelegt werden kann.
Für Unternehmen ist es daher besonders wichtig, Auskunftsersuchen sorgfältig zu prüfen, nachvollziehbar zu dokumentieren und rechtlich belastbar zu beantworten.
Rechtssicher handeln und Risiken vermeiden
Ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO sollte nicht unterschätzt werden. Für Unternehmen ist eine strukturierte und rechtssichere Bearbeitung entscheidend, um Fristversäumnisse, unnötige Offenlegungen, Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Prüfung und Beantwortung von DSGVO-Auskunftsersuchen sowie bei der Verteidigung gegen weitergehende Ansprüche.
Nehmen Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
