Berechnung der Widerrufsfrist
Beginn der Frist
Die Widerrufsfrist beginnt bei Warenlieferungen, sobald der Verbraucher vollständig über sein Widerrufsrecht informiert wurde und die Ware erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 lit. a BGB)
Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsabschluss und der vollständigen Belehrung über das Widerrufsrecht (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB).
Dauer der Frist
Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage (§ 355 Abs. 2 S. 1 BGB).
Diese 14 Tage beginnen am Tag nach Erhalt der Ware (bei Warenlieferungen) oder nach Abschluss des Vertrags (bei Dienstleistungen) (§ 187 Abs. 1 BGB).
Verlängerung der Frist
Sollte der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben, verlängert sich die Frist um bis zu 12 Monate (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB).
Bei Waren, die aus mehreren Teillieferungen bestehen, beginnt die Frist, wenn die letzte Teillieferung beim Verbraucher eingegangen ist (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 lit. c BGB).
Fristende
Die Frist endet nach 14 Kalendertagen, wobei das Datum des Zugangs nicht mitgerechnet wird.
Beispiele
Fristende fällt auf einen Werktag
Beispiel 1: Online-Kauf von Kleidung
Du kaufst am 1. August (Dienstag) ein T-Shirt online und erhältst es am 3. August (Donnerstag). Die Widerrufsfrist beginnt am 4. August (Freitag) und endet mit Ablauf des 17. August (Donnerstag).
Beispiel 2: Abschluss eines Telefonvertrags
Du schließt am 10. September (Montag) telefonisch einen Mobilfunkvertrag ab und wirst am selben Tag über dein Widerrufsrecht belehrt. Die Frist beginnt am 11. September (Dienstag) und endet mit Ablauf des 24. September (Montag).
Beispiel 3: Bestellung mehrerer Artikel in einem Online-Shop
Du bestellst am 1. November drei Artikel, die in zwei Teillieferungen versendet werden. Die erste Lieferung erhältst du am 3. November (Dienstag), die zweite am 5. November (Donnerstag). Die Widerrufsfrist beginnt am 6. November und endet mit Ablauf des 19. November (Donnerstag).
Fristende fällt auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag
Wenn das Ende der Widerrufsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert. Das bedeutet, dass der Widerruf noch am darauffolgenden Werktag rechtzeitig erfolgen kann (§ 193 BGB).
Beispiel 1: Online-Kauf von Kleidung (Fristende auf einem Samstag)
Du kaufst am 1. Dezember (Freitag) ein T-Shirt online und erhältst es am 2. Dezember (Samstag). Die Widerrufsfrist beginnt am 3. Dezember (Sonntag). Die 14-tägige Widerrufsfrist würde mit Ablauf des 16. Dezember (Samstag) enden. Da der 16. Dezember ein Samstag ist, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert. Da der Sonntag (17. Dezember) kein Werktag ist, verlängert sich die Frist um einen weiteren Tag. Fristende ist somit mit Ablauf des 18. Dezember (Montag).
Beispiel 2: Abschluss eines Telefonvertrags (Fristende auf einem gesetzlichen Feiertag)
Du schließt am 11. Dezember (Mittwoch) telefonisch einen Mobilfunkvertrag ab und wirst am selben Tag über dein Widerrufsrecht belehrt. Die Widerrufsfrist beginnt am 12. Dezember (Donnerstag). Die 14-tägige Widerrufsfrist würde mit Ablauf des 25. Dezember (Mittwoch) enden. Da der 25. und der 26. Dezember gesetzliche Feiertage sind, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert, also bis zum Ablauf des 27. Dezember (Freitag).
Faustformel: Die Frist endet mit Ablauf des gleichen Wochentags in 14 Tagen, an dem du die Ware erhalten bzw. den Vertrag bei Dienstleistungen abgeschlossen hast.