Muss in die Geltung von AGB per Checkbox eingewilligt werden?
Beim Online-Shopping spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eine große Rolle. Einige Online-Shops verlangen, dass in die Geltung der AGB per Checkbox eingewilligt wird, einige nicht. Vielleicht haben Sie auch selbst einen Online-Shop und fragen sich, wie man AGB richtig einbezieht?
Was ist richtig und wieso?
Nach § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender (Online-Shop) auf die AGB hingewiesen hat und der Vertragspartner (Kunde), die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen konnte und er mit der Geltung der AGB einverstanden ist.
Daraus ergeben sich folgende Voraussetzungen:
1. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB.
2. Kenntnisnahme Möglichkeit der AGB in zumutbarer Weise.
3. Einverständnis mit der Geltung der AGB.
Ein Hinweis auf die AGB liegt vor, wenn diese im Kaufprozess verlinkt werden. Hohe Anforderungen werden hier nicht gestellt.
Für die Zumutbarkeit der Kenntnisnahme sind die Anforderungen etwas höher. Zwar ist eine tatsächliche Kenntnisnahme nicht erforderlich, die AGB müssen aber, bevor der Kaufprozess abgeschlossen wird, einsehbar sein. Eine Verlinkung allein im Fußbereich des Online-Shops ist nicht ausreichend (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 11. November 2021, Az. 6 U 121/21).
An das Einverständnis werden erneut keine hohen Anforderungen gestellt. Ein Einverständnis durch schlüssiges Verhalten, d.h. konkludent, ist ausreichend. Einige Online-Shops lösen dies durch die bekannte Checkbox. Jedoch reicht auch eine deutliche Verlinkung der AGB vor dem „zahlungspflichtig bestellen“-Button und dem Hinweis, dass diese Vertragsbestandteil werden sollen, aus.
Was empfehlen wir?
Verwenden Sie eine Checkbox, wenn es technisch möglich ist, dadurch lässt sich im Zweifel einfacher nachweisen, dass die AGB eingebzogen wurden.
Sollte das Einfügen einer Checkbox technisch nur schwer umsetzbar sein, dann verwenden Sie einen ausdrücklichen Hinweis mit Verlinkung ohne Checkbox.
Textvorschlag zur Einbeziehung der AGB:
„Mit der Betätigung des Buttons ‚zahlungspflichtig bestellen‘ bestätigen Sie, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.“
Der unterstrichene Text sollte eine Verlinkung zu Ihren AGB bereithalten.