KI-generierte Inhalte & Urheberrecht: Was Sie als Nutzer wissen müssen – Rechtsanwalt Rene Bischoff, Gießen

Ob Texte, Bilder oder Musik, Künstliche Intelligenz (KI) kann heute in Sekunden kreative Inhalte erzeugen. Doch sind diese Inhalte urheberrechtlich geschützt? Wer darf sie nutzen und welche rechtlichen Risiken bestehen?

Als Rechtsanwalt für Urheberrecht in Gießen vertrete ich, Rene Bischoff, eine klare Position:
KI-generierte Inhalte sind in der Praxis in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt.

Warum das so ist – und was das für Sie als Unternehmen, Kreativschaffender oder Plattformbetreiber bedeutet – erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist urheberrechtlich überhaupt geschützt?

Nach § 2 Abs. 2 UrhG muss ein geschütztes Werk eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen sein. Es reicht nicht aus, dass ein Inhalt technisch oder funktional überzeugt – er muss das Ergebnis einer individuellen, menschlichen Kreativität sein.

Auch der Europäische Gerichtshof fordert, dass ein Werk die „Persönlichkeit seines Urhebers“ widerspiegeln muss. Genau das kann eine KI wie ChatGPT, Midjourney oder DALL·E nicht leisten: Sie hat keine Persönlichkeit, keine Absicht – und damit auch keine schutzfähige kreative Leistung.

Warum KI-Inhalte nicht als urheberrechtlich geschützte Werke gelten

Immer wieder wird argumentiert, dass der Mensch die KI wie ein Werkzeug nutzt – ähnlich wie ein Fotograf seine Kamera. Doch dieser Vergleich greift zu kurz:

Moderne KI-Systeme arbeiten weitgehend autonom. Selbst bei präzise formulierten Prompts bleibt der Output in weiten Teilen unvorhersehbar. Der menschliche Einfluss ist gering – und gerade dieser kreative Steuerungswille ist essenziell für urheberrechtlichen Schutz.

Wenn das Ergebnis einer KI nicht vollständig auf eine menschliche Schöpfung zurückgeführt werden kann, fehlt die erforderliche geistige Verbindung zwischen Mensch und Werk.

Fazit: KI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht als Werke im Sinne des Urheberrechts geschützt.

Was bedeutet das in der Praxis?

  • KI-Inhalte sind grundsätzlich gemeinfrei: Es bestehen in der Regel keine Urheberrechte – weder zugunsten der KI noch zugunsten des Nutzers.
  • Freie Nutzung durch Dritte möglich, solange keine Rechte Dritter (z. B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder bestehende Urheberrechte) verletzt werden.
  • Achtung bei kommerzieller Nutzung: Viele KI-Systeme wurden mit geschütztem Material trainiert. Der Output kann daher unbeabsichtigt bestehenden Werken ähneln – was rechtliche Risiken (z. B. Abmahnungen) mit sich bringt.

Sonderfall: Menschliche Weiterbearbeitung

Wird ein KI-Ergebnis durch einen Menschen wesentlich bearbeitet oder kreativ veredelt, kann daraus unter Umständen ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen. Die Schwelle hierfür ist jedoch hoch:

  • Die Bearbeitung muss eigenschöpferisch und individuell geprägt sein.
  • Reines Umformulieren oder einfache Änderungen genügen nicht.

Mein Fazit als Anwalt für Urheberrecht in Gießen

Als Anwalt für Urheberrecht in Gießen stelle ich fest:
KI-generierte Inhalte sind in der Praxis nahezu nie urheberrechtlich geschützt. Die Idee, die KI als bloßes Werkzeug zu betrachten, ist theoretisch interessant – aber in der realen Anwendung rechtlich nicht tragfähig.

Wer mit KI arbeitet – sei es für Content, Design oder Musik – sollte sich der rechtlichen Unsicherheiten bewusst sein, insbesondere bei kommerzieller Nutzung.

Sie brauchen rechtssichere Beratung rund um KI und Urheberrecht?

Ich, Rene Bischoff – Anwalt für Urheberrecht in Gießen, unterstütze Sie fundiert und praxisnah:
Rechtssicherheit für Ihre KI-Projekte – individuell zugeschnitten auf Ihre Branche.

Fragen & Antworten – KI und Urheberrecht

1. Sind KI-generierte Bilder automatisch urheberrechtsfrei?
In den meisten Fällen: ja. KI-Ergebnisse gelten nicht als „Werke“ im Sinne des Urheberrechts – können also frei genutzt werden, sofern keine anderen Rechte verletzt werden.

2. Kann ich KI-Inhalte kommerziell verwenden?
Grundsätzlich ja – aber mit Vorsicht: Wenn die KI Inhalte erzeugt, die bestehenden Werken ähneln, drohen Abmahnungen.

3. Was ist, wenn ich ein KI-Ergebnis stark bearbeite?
Dann besteht eine Chance auf Urheberrechtsschutz – aber nur, wenn Ihre Bearbeitung eine eigene kreative Schöpfung darstellt.

4. Wer haftet, wenn ein KI-Bild Urheberrechte verletzt?
Der Nutzer. Als Verwender sind Sie für den Output verantwortlich – auch wenn dieser aus einer KI stammt. Eine sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich.

5. Wo bekomme ich rechtliche Hilfe für meine KI-Projekte?
Bei mir – Rene Bischoff, Anwalt für Urheberrecht in Gießen. Ich berate Sie individuell, kompetent und auf Augenhöhe.