Was tun, wenn der Verkäufer im Onlinehandel nicht liefert? Ihre Rechte als Verbraucher
Der Onlinehandel boomt, doch was können Sie tun, wenn der Verkäufer nicht liefert? Als Verbraucher haben Sie klare Rechte, die im BGB geregelt sind. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind, und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn die Lieferung ausbleibt.
Lieferzeit prüfen
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie die vereinbarte Lieferzeit überprüfen. Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb der vertraglich festgelegten Frist zu liefern. Sollte keine feste Lieferzeit vereinbart worden sein, gilt, dass die Lieferung gem. § 271 Abs. 1 BGB „sofort“ zu erfolgen hat, es sei denn, die Umstände sprechen für eine spätere Lieferung.
Sie möchten die Ware noch
Verkäufer kontaktieren – Den ersten Schritt machen
Bleibt die Lieferung nach Ablauf der vereinbarten oder üblichen Frist aus, sollten Sie den Verkäufer schriftlich auffordern, die Ware zu liefern. Dies entspricht einer Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB. Diese Mahnung ist erforderlich, um den Verkäufer in Verzug zu setzen, es sei denn, es wurde eine feste Lieferfrist vereinbart oder der Verkäufer verweigert die Lieferung ausdrücklich.
Nachfrist setzen
Wenn der Verkäufer nach der ersten Kontaktaufnahme nicht liefert, sollten Sie ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Diese Nachfrist gibt dem Verkäufer eine letzte Gelegenheit, die Lieferung zu erbringen, bevor Sie weitergehende Rechte geltend machen können, wie den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Eine Frist von 7 bis 14 Tagen gilt als angemessen. Die Nachfrist können Sie alternativ auch bereits mit der Mahnung setzen.
Sie möchten die Ware nicht mehr
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten: Widerruf oder Rücktritt vom Vertrag
Widerruf
Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, innerhalb einer bestimmten Frist, einen im Internet abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Dies gibt den Käufern die Möglichkeit, eine Bestellung zu stornieren und eine Erstattung des Kaufpreises zu erhalten, ohne dass sie dafür einen Grund angeben müssen. Dies gilt auch bereits vor Lieferung der Ware.
Rücktritt vom Kaufvertrag – Wenn der Verkäufer nicht liefert
Kommt der Verkäufer auch nach der gesetzten Nachfrist seiner Lieferpflicht nicht nach, können Sie gemäß §§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB, vom Kaufvertrag zurücktreten. Alternativ haben Sie nach § 280 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 281 BGB Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, wenn der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht liefert.
Rückerstattung und Zahlungswege – Ihr Geld zurückfordern
Falls Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, haben Sie nach einem wirksamen Widerruf oder Rücktritt gemäß § 346 Abs. 1 BGB Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dies bedeutet, dass der Verkäufer Ihnen den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. In vielen Fällen bieten Zahlungsdienste wie PayPal oder Kreditkartenunternehmen zusätzlichen Käuferschutz, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann.
Rechtliche Schritte – Unterstützung durch einen Anwalt
Wenn der Verkäufer auch nach mehreren Versuchen nicht reagiert oder die Rückerstattung verweigert, haben Sie gemäß § 280 BGB die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir können Ihnen helfen, diese Ansprüche durchzusetzen. Oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um den Verkäufer zur Erfüllung der Pflichten zu bewegen. Sollte sich der Verkäufer in Verzug befinden, so können Sie die Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen.
Fazit: Ihre Rechte als Verbraucher im Onlinehandel
Wenn der Verkäufer im Onlinehandel nicht liefert, schützt Sie das BGB umfassend. Die einfachste Vorgehensweise ist es den Kaufvertrag zu widerrufen. Für einen Rücktritt sollten Sie den Verkäufer in Verzug setzen und eine Nachfrist gewähren. Bei Nichterfüllung haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. In schwerwiegenden Fällen können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und den Kaufpreis zurückzufordern.
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