Wieso ist eine Datenschutzerklärung erforderlich?

Am 20.10.2022 von A. Bischoff

Haben Sie eine Website und/oder wurden mit der Aufgabe konfrontiert eine Datenschutzerklärung zu erstellen? Haben Sie sich gefragt, wieso Sie diese überhaupt brauchen?

Dieser Kurzbeitrag soll diese Frage beantworten.

Die Erforderlichkeit eine Datenschutzerklärung auf einer Website einzubinden ergibt sich aus dem Transparenzgebot gemäß Art. 5 DSGVO, welches in Art. 13 Abs. 1 DSGVO zu einer Informationspflicht konkretisiert wird. Dort heißt es, dass „zum Zeitpunkt der Erhebung“ der personenbezogene Daten gewisse, dort genannte Informationen erteilt werden müssen.

D.h., wenn Sie Daten einer anderen Person verarbeiten etwa technisch zwischenspeichern, muss diese Person bei diesem Vorgang darüber informiert werden.

Deshalb ist es auch erforderlich, innerhalb des Cookie-Banners, auf die Datenschutzerklärung zu verweisen bzw. einen entsprechenden Link einzubinden.

Insbesondere die Folge einer unterlassenen Information nach Art. 13 DSGVO über die Datenschutzerklärung sind nicht zu unterschätzen:

– Abmahnungen durch Mitbewerber (da Marktverhaltensregel i.S.v. § 3a UWG)
– Schadensersatzansprüche der Betroffenen
– Auskunftsansprüche
– Unterlassungsansprüche
– Vorgehen von Verbraucherschutzverbänden
– Vorgehen von Datenschutzvereinen/NGO
– Bußgelder



Bei Fragen zum Thema Datenschutzerklärung stehen wir Ihnen gerne, per Mail unter info@b3-legal.de oder telefonisch unter 01792270334, zur Verfügung