Abmahnung wegen Filesharing
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing (Tauschbörsennutzung) erhalten haben, beraten wir Sie gerne außergerichtlich zu einem Pauschalpreis von 190,00 €. Wir haben bereits Abmahnungen von diversen Abmahnkanzleien bearbeitet.
Abmahnung wegen Filesharings erhalten? Was ist zu tun?
Zunächst ist danach zu unterscheiden, ob Sie die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich begangen haben oder nicht. Haben Sie die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich selbst begangen, ist es sinnvoll, jedenfalls eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es sollte jedoch nicht die vom Abmahner übersandte Unterlassungserklärung verwendet werden, denn diese ist häufig zu weit gefasst. Es wird mehr gefordert, als das was erforderlich ist, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Auch die Formulierung des Vertragsstrafeversprechens ist problematisch. Wir raten davon ab, …..
Sekundäre Darlegungslast und tatsächliche Vermutung bei Filesharing – wer muss was beweisen?
Zu einer der umstrittensten Fragen bei Abmahnungen wegen Filesharings zählen Umfang und Inhalt der sekundären Darlegungslast. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen dieses System verständlich machen. Der Inhalt soll Sie in die Lage versetzen, Ihre eigene Position und Ihre Verteidigungschancen realistisch einschätzen zu können.
Störerhaftung im Zusammenhang mit Filesharing
Sie fragen sich, was hinter dem Begriff „Störerhaftung“ im Zusammenhang mit Filesharing steht? Dieser Beitrag soll etwas Licht ins Dunkle bringen und Sie in die Lage versetzen, Ihre rechtliche Position und Ihre Verteidigungschancen besser einschätzen zu können.