Flugentschädigung bei Annullierungen und Verspätungen

Bei Flugverspätungen haben Passagiere in der EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (sog. Fluggastrechte-Verordnung) unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Entschädigung ab 250 € bis zu 600 € möglich
    • Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz Ihres Fluges
  • Voraussetzung
    • Verspätung am Zielort um mindestens 3 Stunden oder
    • Annullierung/Flugausfall oder
    • Anschlussflug verpasst oder
    • Überbuchung
  • Entschädigung auch noch nach 3 Jahren möglich. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen.

Wann entfällt eine Entschädigung?

Eine Entschädigung entfällt, wenn der Fluggast 14 Tage vor dem Flugdatum über den Flugausfall (Flugannullierung) informiert wurde. Weiterhin entfällt eine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen (schlechtes Wetter, Blitzeinschlag, Naturkatastrophen).

Welche Daten benötigen wir?

  • Name und Anschrift des Passagiers
  • Flugnummer
  • Abflugdatum
  • Ankunftszeit (nicht zwingend)
  • Grund, der zur Verspätung/Annullierung geführt hat (nicht zwingend)

Wieso sollten Sie uns beauftragen und keinen Dienstleistungsanbieter?

Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Entschädigungsansprüche für Fluggäste durchzusetzen. Beachten Sie jedoch, dass diese Dienste eine Provision für ihre Arbeit verlangen. Diese liegt in der Regel bei etwa 20 – 35 %. Befindet sich die Fluggesellschaft in Verzug, können Rechtsanwaltskosten bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden, sodass Ihnen bei Erfolg keine Kosten entstehen.

Als Anwälte empfehlen wir folgende Schritte, um diesen Anspruch geltend zu machen:

1. Dokumentieren Sie Ihre Flugdaten: Halten Sie Ihre Buchungsbestätigung bereit. Notieren Sie die geplante und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit.

2. Prüfen Sie die Verspätungsdauer: Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, muss Ihre Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden erfolgen. Als Zielort gilt immer der letzte gebuchte Zielflughafen.

3. Ermitteln Sie den Grund für die Verspätung: Fluggesellschaften sind nicht bei allen Gründen zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter entbinden sie von der Zahlungspflicht. Erfragen Sie den Grund für die Verspätung bei der Fluggesellschaft.

4. Bewahren Sie Belege auf: Sollten Ihnen durch die Verspätung zusätzliche Kosten entstehen (z.B. für Verpflegung oder eine zusätzliche Übernachtung), bewahren Sie die Belege auf. Diese Kosten könnten Ihnen ebenfalls erstattet werden.

5. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft: Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft und fordern Sie Ihre Entschädigung unter Verweis auf die Fluggastrechte-Verordnung. Fügen Sie alle relevanten Dokumente als Nachweis bei. Setzen Sie der Fluggesellschaft eine mindestens 2-wöchige Frist.

6. Beauftragen Sie uns: Sollten Sie innerhalb der Frist keine Entschädigung erhalten, können Sie uns beauftragen Ihre Rechte durchzusetzen. Nach fruchtlos verstrichener Frist oder bei ernsthafter und endgültiger Weigerung zur Zahlung, befindet sich die Fluggesellschaft in Verzug, sodass die Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend gemacht werden können.

Teile Sie uns Ihr Anliegen mit und senden Sie uns Ihre Unterlagen zu Ihrem Flug zur Prüfung zu: