🧾 Cannabis-Verurteilung im Führungszeugnis und BZR? Jetzt Eintragung löschen lassen!

Seit dem 1. Januar 2025 können Sie Ihre Verurteilung wegen des Umgangs mit Cannabis aus dem Bundeszentralregister löschen lassen – und so ein sauberes Führungszeugnis erhalten. Eintragungen wegen des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung und Eintragungen wegen des Besitzes von bis zu 60 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung sind zu löschen. Auch Eintragungen wegen des Anbaus von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum und des Erwerbs von bis zu 25 Gramm Cannabis sind zu löschen. Sollte aufgrund dieser Taten ein Eintrag im Bundeszentralregister erfolgt sein, setzen wir für Sie die Löschung durch.

Die Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden – bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

🔹 Wer kann löschen lassen?
Alle Erwachsenen mit Eintragungen wegen:

  • Besitzes von max. 30g Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung,
  • Besitzes von max. 60g Cannabis in der eigenen Wohnung,
  • Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum,
  • Erwerbs von nicht mehr als 25g Cannabis.

🔹 Was bringt die Löschung?
Ein sauberes Führungszeugnis ist unter anderem wichtig für:

  • Jobs & Bewerbungen
  • Umgang mit Behörden
  • Visa-Anträge
  • Ausbildungsplätze

Unser Angebot: Antragstellung zum Festpreis von 149,00 € inkl. MwSt.

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie – einfach, schnell und rechtssicher.

➡️ Jetzt Formular ausfüllen – in 2 Minuten erledigt

💬 Was passiert nach dem Antrag?

  • Die Staatsanwaltschaft prüft unseren Antrag.
  • Bei Erfolg wird die Tilgungsfähigkeit festgestellt und die Registerbehörde informiert, sodass eine Löschung erfolgt.
  • Sie können dann zur Überprüfung ein neues Führungszeugnis beantragen, dort sollte die Eintragung nicht mehr enthalten sein.

Cannabisgesetz – Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister

Die Regelungen zum Tilgungsverfahren traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Seit dem besteht die Möglichkeit für betroffene Personen, Anträge auf Tilgung bei den zuständigen Staatsanwaltschaften zu stellen.

Seit dem 01.04.2024 sind die neuen Regelungen bezüglich Cannabis in Kraft. Personen, die wegen Besitzes von Cannabis eine eingetragene Verurteilung im Bundeszentralregister haben, können diese seit dem 01.01.2025 auf Antrag unter bestimmen Voraussetzungen löschen lassen. Auf diesem Wege kann man sein Führungszeugnis von diesen Eintragungen befreien. Eine Eintragung spielt in verschiedenen Bereichen des Lebens eine Rolle und kann nachteilige Auswirkungen haben.

Alle Verurteilungen und Eintragungen von erwachsenen Personen wegen des Besitzes von Cannabis von bis zu 25 Gramm können somit ab dem 01.01.2025 auf Antrag gelöscht werden.

Eine Löschung erfolgt nicht automatisch! Eine Löschung muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Die Staatsanwaltschaft prüft den Antrag und teilt dann mit, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob dieser abgelehnt wird.

Sollten Sie neben dem Besitz von Cannabis im gleichen Verfahren wegen einer anderen Straftat verurteilt worden sein, kann das Urteil ggf. geändert werden und eine Bestrafung wegen des Besitzes von maximal 25 Gramm Cannabis entfällt.

Wir beantragen gerne für Sie die Löschung einer Eintragung, wegen des Besitzes von maximal 25 Gramm Cannabis, für ein Pauschalhonorar in Höhe von 149,00 € inklusive MwSt.

Nehmen Sie sich 2 Minuten Zeit um das Formular auszufüllen, dann haben wir alle nötigen Informationen.

Datenschutzerklärung anzeigen