🧾 Cannabis-Verurteilung im Führungszeugnis und BZR? Jetzt Eintragung löschen lassen!

Seit dem 1. Januar 2025 können Sie Ihre Verurteilung wegen des Umgangs mit Cannabis aus dem Bundeszentralregister löschen lassen – und so ein sauberes Führungszeugnis erhalten. Eintragungen wegen des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung und Eintragungen wegen des Besitzes von bis zu 60 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung sind zu löschen. Auch Eintragungen wegen des Anbaus von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum und des Erwerbs von bis zu 25 Gramm Cannabis sind zu löschen. Sollte aufgrund dieser Taten ein Eintrag im Bundeszentralregister erfolgt sein, setzen wir für Sie die Löschung durch.
Die Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden – bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
🔹 Wer kann löschen lassen?
Alle Erwachsenen mit Eintragungen wegen:
- Besitzes von max. 30g Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung,
- Besitzes von max. 60g Cannabis in der eigenen Wohnung,
- Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum,
- Erwerbs von nicht mehr als 25g Cannabis.
🔹 Was bringt die Löschung?
Ein sauberes Führungszeugnis ist unter anderem wichtig für:
- Jobs & Bewerbungen
- Umgang mit Behörden
- Visa-Anträge
- Ausbildungsplätze
✅ Unser Angebot: Antragstellung zum Festpreis von 149,00 € inkl. MwSt.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie – einfach, schnell und rechtssicher.
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💬 Was passiert nach dem Antrag?
- Die Staatsanwaltschaft prüft unseren Antrag.
- Bei Erfolg wird die Tilgungsfähigkeit festgestellt und die Registerbehörde informiert, sodass eine Löschung erfolgt.
- Sie können dann zur Überprüfung ein neues Führungszeugnis beantragen, dort sollte die Eintragung nicht mehr enthalten sein.