Neue Cannabisgesetzgebung in Deutschland – eine kurze Zusammenfassung
Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland ein neues Cannabisgesetz in Kraft, welches den Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis für Personen über 18 Jahre unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Hier sind die Kernpunkte dieses Gesetzes:
Privater Anbau
Erwachsene dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Der Zugang zu den Pflanzen muss kontrolliert werden, um den Zugriff durch Minderjährige zu verhindern. Der Anbau ist hauptsächlich in der eigenen Wohnung gestattet.
Anbau durch Vereine
Ab Juli 2024 können Anbauvereine Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und verteilen, allerdings mit strengen Auflagen bezüglich Menge, Werbung und Mitgliederzahl.
Besitzgrenzen
Im öffentlichen Raum dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen, während zu Hause die Besitzgrenze bei 50 Gramm pro Person liegt.
Konsumbeschränkungen
Der Konsum von Cannabis ist in der Nähe von Kindern und Jugendlichen sowie in bestimmten öffentlichen Bereichen eingeschränkt.
Straßenverkehr
Die Regeln für den Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr sind noch zu klären.
Amnestieregelung für Altfälle
Eine Überprüfung von Strafakten aufgrund der neuen Gesetzgebung ist vorgesehen, um gerechte Anpassungen vorzunehmen. Die Tilgung von bestimmten Eintragungen im Bundeszentralregister im Zusammenhang mit Cannabis kann beantragt werden.